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Die Eignungsprüfung setzt sich zusammen aus einer schriftlichen Prüfung, einer mündlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung.

 

Der Bewerber muss in der Eignungsprüfung glaubhaft darlegen können, dass er für Anforderungen, die während der Ausbildung an ihn gestellt werden, die für eine pädagogische Tätigkeit notwendige charakterliche Reife, die entsprechenden musiktheoretischen Kenntnisse und das instrumentale Können mitbringt, um die gesteckten Lernziele innerhalb der vorgesehenen Ausbildungsdauer erreichen zu können.

 

Unter „Downloads“ können unter Eignungsprüfung die Inhalte der Eignungsprüfung heruntergeladen werden.

 


 

Anmeldefrist 2014
Die Anmeldefrist für die 2-jährige  Ausbildung zum Privat-Gitarrenlehrer für Popularmusik ist der 19. September 2014.